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Der Europäische Binnenenmarkt

EG/EU-Richtlinien

 

Was sind EG-Richtlinien?
Zwei bedeutende Artikel sind im Maastrichter Vertrag verankert. Dies sind die Artikel 100a und 118a. Artikel 118a regelt die Grundsätze der Harmonisierung im Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz und Artikel 100a regelt die technischen Harmonisierung der Sicherheit der in den europäischen Markt einzubringenden Produkte/Geräte.
Aus dem letztgenannten Artikel heraus entstehen auch die EG-Richtlinien für die unterschiedlichen Produktgruppen sowie die Pflicht der CE-Kennzeichnung innerhalb der EU. In der neuen Konzeption der EU („New Approach”) werden in den EG-Richtlinien für die jeweiligen Produktgruppen keine explizit definierten Sicherheitsziele aufgeführt, sondern es werden nur noch die grundlegenden Sicherheitsziele genannt. Wie diese Sicherheitsziele zu erreichen sind, bleibt dem Hersteller überlassen.
Die Grundsätze des „New Approach” sollen aber zukünftig auch auf weitere Bereiche angewendet und zusätzlich ein neuer und präziserer Rahmen für die Durchführung der Konformitätsbewertung, Akkreditierung und Marktüberwachung geschaffen werden. Dies erforderte eine Überarbeitung des „New Approach”. Die Ergebnisse dieses Änderungsprozesses liegen als Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates unter dem Begriff des New Legislative Framework vor.

Umsetzung der EG-Richtlinien in deutsches Recht
Die Umsetzung dieser EG-Richtlinien in nationales Recht erfolgt mit dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und den entsprechenden Verordnungen/Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz. Das ProdSG ist somit die gesetzliche Grundlage für die CE-Kennzeichnung in Deutschland.

EG-Richtlinien und Normen
In der Regel helfen dem Hersteller seit jeher Normen bei der technischen Konkretisierung von Sicherheitsmaßnahmen. Mit der Einführung der "Neuen Konzeption" von EG-Richtlinien haben Normen zwar nicht formal, jedoch faktisch einen deutlich höheren Stellenwert erhalten als bisher. In den jeweiligen EG-Richtlinien werden im Gegensatz zur ursprünglichen Konzeption nur noch die "grundlegenden Sicherheitsziele" aufgeführt, nicht jedoch, wie diese im Einzelnen zu erreichen sind. Als Hilfestellung für die Hersteller beauftragt die EG-Kommission die europäischen Normungsinstitute CEN, CENELEC und ETSI mit der Ausarbeitung sogenannter "harmonisierter europäischer Normen (EN)". Harmonisierte Normen gelten in allen europäischen Ländern gleich. Bei Anwendung harmonisierter Normen bei der Produktentwicklung spricht man von einer Konformitätsvermutung; d. h. es ist davon auszugehen, dass das betreffende Produkt die in der (den) geltenden Richtlinie(n) genannten Sicherheitsbestimmungen erfüllt.

Hinweis:
Die Anwendung einer harmonisierten Norm, auf denen eine Konformitätsvermutung beruht, bleibt freiwillig. Der Hersteller kann selbst wählen, ob er auf harmonisierte Normen zurückgreift. Entscheidet er sich jedoch gegen die Anwendung einer harmonisierten Norm, muß er nachweisen, daß die Produkte durch die Anwendung anderer Normen oder Spezifikationen, die wesentlichen Sicherheitsanforderungen der entsprechenden EG-Richtlinie erfüllen.

Für welche Produkte gibt es EG-Richtlinien?
Inzwischen gibt es für viele Produkte bzw. Produktgruppen von der EU erlassene EG-Richtlinien.
Die Suche nach Richtlinien (und Verordnungen) kann über die Seite von Euro-Lex erfolgen.

Eine Liste der für Europa existierenden Richtlinien (directives) und der zugehörigen harmonisierten Normen (harmonised standards) finden Sie auf den Servern der Europäischen Kommission. Die entsprechenden Internetlinks sind in folgender Tabelle zu finden.

Weitere Infos:
Leitfaden der EU zur CE-Kennzeichnung
EG-Richtlinien und Normen (harmonisierte Normen)


Links zu einigen ausgewählten EGEU-Richtlinien:

Maschinenrichtlinie 2006/42
Spielzeugrichtlinie 2009/49/EU
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
Elektromagnetische Verträglichkeit 2014/13/EU
Richtlinie 2014/53/EU (Radio Equipment Directive - RED)  
Verordnung (EU) 2016/425 ,Persönliche Schutzausrüstungen PSA

 

Weitere Infos: